Fragen & Antworten

Fördert ihr auch Privatpersonen?

Nein, leider nicht. Wenn du eine spannende Projektidee hast, dann kannst du dir aber in deiner Umgebung einen gemeinnützigen Verein/eine Organisation suchen, diese von deiner Idee überzeugen und dann könnt ihr euch gemeinsam mit deiner Idee bewerben.

 

Wie lange dauert es bis wir eine Zu- oder Absage bekommen? 

Das hängt von der Art der beantragten Förderung ab.

Für die Initiativförderung dauert es zumeist nicht länger als 4-6 Wochen bis wir uns melden. Manchmal etwas schneller, manchmal etwas langsamer! Wenn es dringend ist, schreibt uns das gern in den Antrag und wir versuchen es zu beachten. 

Die Schwerpunktförderung verläuft nach einem vorher festgelegten Zeitplan. Alle Infos dazu findet ihr auf der Seite zur Schwerpunktförderung

 

Wann gibt es wieder die Möglichkeit Anträge zur Schwerpunktförderung zu stellen? 

Wenn ihr gerade keinen aktiven Antrag für die Schwerpunktförderung findet, dann schaut doch später nochmal bei uns vorbei! 

Der Schwerpunktantrag für die Förderperiode 2025/2026 lief von Anfang Mai bis Anfang September.

 

Wann gibt es wieder die Möglichkeit Anträge zur Initiativförderung zu stellen? 

Das Initiativantragsformular wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 wieder geöffnet. 

 

Wie hoch sind eure Förderbeträge?

Die meisten Förderungen bewegen sich zwischen 500,00 und 8.000,00 Euro. Die Höhe der Förderung hängt auch von der Art des Antrags ab (also ob Initiativ- oder Schwerpunktförderung).

 

Fördert ihr uns auch, wenn wir im Rahmen eines größeren Projektantrags noch weitere (Eigen)mittel benötigen?

Ja, das ist möglich. Ggfs. fordern wir in dem Fall weitere Unterlagen an.

 

Ich habe keinen Freistellungsbescheid - was nun? 

Freistellungsbescheide brauchen wir, damit wir die Gemeinnützigkeit eurer Organisation garantieren können. Ohne vorhandenen Bescheid können wir euren Antrag nicht in Betracht ziehen. 

Es gibt nur zwei Ausnahmen dafür:

  1. Wenn eure Organisation erst kürzlich gegründet wurde, könnt ihr einen vorläufigen Feststellungsbescheid vorlegen (bitte in dem Fall im Antrag vermerken).
  2. Wenn ihr einen Antrag für eine öffentliche Stelle einreicht (z.B. Gemeinde, öffentliche Schule), braucht ihr keinen Bescheid. Bitte ebenfalls im Kommentarfeld vermerken. 

Habt ihr formale Förderkriterien? 

Ihr seid gemeinnützig und euer Antrag passt zu unseren Stiftungszwecken. Im Falle einer Schwerpunktförderung sollte der Antrag auch zum Schwerpunkt passen. 

Kann die gleiche Organisation auch mehrere Projektanträge innerhalb einer Förderperiode stellen?

Ja, das ist möglich. Wir fördern auch mehrere Projekte der gleichen Organisation in einem Förderjahr. Wenn euch dabei ein Antrag wichtiger ist, als der andere, könnt ihr das aber gern in den Kommentaren vermerken. 

 

Ist eine Wiederförderung meiner Organisation im nächsten Jahr möglich?

Ja, ihr könnt euch als Organisation gern noch einmal innerhalb der offenen Förderrunden bewerben - sowohl mit dem gleichen, als auch mit einem anderen Projekt.